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Anmeldung

Auf der Grundlage des Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG) und der Schulordnung Grundschulen (SOGS) erfolgt die Schulanmeldung an ausgewählten Tagen im Zeitraum vom 1. August bis 15. September. Ort und Zeit der Schulanmeldung für die Grundschule Thurm werden im Vorfeld im Mülsengrundkurier, auf der Homepage der Schule und in den ortsansässigen Kindertagesstätten veröffentlicht. 

 

Als schulpflichtig gelten dabei alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Außerdem gelten als schulpflichtig auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.

 

Über die Schulaufnahme oder die Zurückstellung vom Schulbesuch entscheidet lt. §4 SOGS der Schulleiter der aufnehmenden Grundschule.

 

Um Ihrem Kind einen schönen Schulstart zu ermöglichen, führen wir Kooperationen mit folgenden Kindertagesstätten:

  • Kindergarten „Kinderland e.V.“ in Thurm.

  • Kindergarten „Kinderland“ in Micheln.

  • Evangelischer Kindergarten „Sonnenschein“ in Thurm.

  • Hort der Grundschule Thurm
     

 

NEU: 

für das bevorstehende Anmeldeverfahren an Grundschulen wird erstmalig eine digitale Anmeldung angeboten, um Ihnen unnötige Wege zu ersparen.

Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:

 

https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

 

Bei der Online-Anmeldung wird anhand der Wohnanschrift des schulpflichtig werdenden Kindes automatisch der zugehörige Schulbezirk ermittelt. Die Antragsdaten werden dann automatisch an die jeweilige Grundschule übermittelt. Statt durch Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.

 

 Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft: 

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben, 

  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen, 

  • es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen, 

  • es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht, 

  • für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst. 

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In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren. Das bisherige Verfahren bleibt auch in den beschriebenen Fällen für die Eltern weiterhin möglich. Die bereits veröffentlichten Anmeldezeiträume an den Grundschulen der Gemeinde Mülsen bleiben unverändert. 

 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die digitale Grundschulanmeldung nutzen und einen Hortplatz für Ihr Kind wünschen, so ist eine Kontaktaufnahme mit den Horteinrichtungen notwendig, um einen Hortplatz zu reservieren.